Elektrohandelskette Cosmos hat Konkurs angemeldet
Elektrohandelskette Cosmos hat Konkurs angemeldet
Nach Einschätzung des Gläubigerschutzverbands KSV wird es - sofern nicht kurzfristig ein Investor Kapital dem Unternehmen zur Verfügung stellt - zu einer sukzessiven Schließung der Filialen und zur Liquidation des Unternehmens kommen müssen. Im ersten Schritt werden österreichweit zehn Filialen geschlossen, fünf davon voraussichtlich in Wien. Die Cosmos-Filiale im Stadion Center wurde mit 20. Februar 2010 geschlossen!
Telefonnummer für etwaige Servicefragen: 050107/10090
Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten
1. Gewährleistung und Garantie
Wir gehen davon aus, dass Cosmos in der Regel Bargeschäfte (Ware gegen Kaufpreis) abgeschlossen hat. Bei diesen Geschäften stellt sich - tritt bei der Ware ein Mangel auf - die Frage der Gewährleistung. Es mag sein, dass Cosmos im Konkurs keine Verbesserung oder auch keinen Austausch mehr vornimmt. In diesem Fall bleiben dem Käufer nur Geldansprüche (Preisminderung oder Wandlung), die man letztlich nur im Konkurs als Forderung anmelden könnte. Dabei ist zu beachten, dass eine Konkursquote gering sein kann und sich eine Anmeldung wirtschaftlich nur auszahlt, wenn man sich jedenfalls mehr erwartet, als die Anmeldegebühr (20 Euro) ausmacht. (Beispiel: Rückforderung für mangelhaftes Notebook 700 Euro / Konkursquote zB 10% = 70 Euro / Gebühren = 20 Euro)
Ansprüche aus Bargeschäften vor Ausgleichseröffnung (29.1.2010) sind nun einfache Konkursforderungen. Ansprüche aus Geschäften danach sind immerhin bevorrechtete Forderungen.
Im Konkurs kann es zu einem Ausverkauf kommen. Reduzierten Preisen steht die Gefahr gegenüber, dass man seinen Vertragspartner, der für Gewährleistung 2 Jahre lang einzustehen hat, verlieren könnte (bei einer Liquidation nach Konkurs). Das ist beim Kauf eines Radioweckers wohl weniger beachtlich, als beim Erwerb einer teuren Heimvideoanlage.
Ansprüche aus Herstellergarantien Dritter richten sich nicht gegen Cosmos und sind daher vom Konkurs ebenfalls nicht betroffen.
2. Gutscheine
Bei Cosmos wurden bereits in den letzten Tagen keine Gutscheine mehr zur Zahlung akzeptiert. Auch hier hat man einen Ersatzanspruch, den man grundsätzlich im Konkurs anmelden kann. Man wird aber auch hier beachten müssen, ob sich das wirtschaftlich auszahlt. (Beispiel: Gutschein 100 Euro / Konkursquote zB 10% = 10 Euro / Gebühren = 20 Euro)
3. Ratenkauf
Hat man Waren auf Raten gekauft, dann ändert die Konkurseröffnung nichts. Man kann seine Schuld weiter durch Ratenzahlungen abstatten.
4. Form der Erklärungen
Konkursanmeldungen sind an das Konkursgericht (HG Wien - Az 2 S 20/10v) zu richten. Wir empfehlen Kopien aufzuheben und Anmeldungen eingeschrieben zu senden.
Gericht/Aktenzahl: HG Wien (1030 Wien, Marxergasse 1a) / 2 S 20/10v
Masseverwalter:
RA Dr. Karl F. Engelhart
1030 Wien, Esteplatz 4
Tel.: 01/7123330-0
kanzlei@engelhart.at
5. "Cosmos-Schutzbriefe"
"Cosmos-Schutzbriefe" sind eine Art Geräteversicherung, die man gegen Entgelt für 4 oder 6 Jahre abschließen konnte. Die Ansprüche sind durch eine Versicherung gedeckt. Der Versicherungsnehmer scheint Cosmos, Versicherte die Kunden zu sein. In diesem Fall muss der Kunde, will er Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen, die Zustimmung des Versicherungsnehmers einholen. Wir raten daher vom Masseverwalter Name und Anschrift der Versicherung und dessen Zustimmung zur Geltendmachung von Ansprüchen vorsorglich einzuholen.
Nähere Informationen auch unter http://www.verbraucherrecht.at/





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